Bitte rufen Sie am 1. Krankheitstag zwischen 7:45 und 9:30 Uhr im Sekretariat an und melden ihr Kind krank. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit, wenn es wieder gesund ist.
Spätestens ab dem 3. Krankheitstag müssen Sie Ihr Kind schriftlich entschuldigen.
Die Lernzeit ist für alle Kinder der Schule sehr wichtig. Daher sollten Sie und Ihr Kind auf Pünktlichkeit achten. Bitte schicken Sie Ihr Kind morgens rechtzeitig los. Sollte es sich verspäten, klopft es an, entschuldigt sich und gehr leise auf seinen Platz.
Wenden Sie sich während der Geschäftszeiten an das Sekretaritat. Bringen Sie für die Ausstellung des Schülerausweises bitte unbedingt ein aktuelles Foto Ihres Kindes mit.
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) können Sie einen Berlinpass beim Bürgeramt für Ihr Kind beantragen. Sie benötigen einen Nachweise über den Erhalt von Sozialleistungen, eine Schulbescheinigung, ein Passfoto Ihres Kindes und ein Antragsformular von der Website des Bürgeramtes.
Das Schülerticket AB ist kostenlos und kann mit einem gültigen Schülerausweis und dem Passfoto Ihres Kindes direkt auf der Website der BVG bestellt bestellt werden.
Bitte besuchen Sie die Homepage unseres Caterers "Warnhoff". Dort können Sie sich online registrieren und Ihr Kind für das Schulessen anmelden oder ggf. Ihren Vertrag kündigen. Das Schulessen ist für alle Grundschulkinder kostenlos.
Besprechen Sie dies mit der entsprechenden Lehrkraft. Von dieser erhalten Sie dann einen Antrag für Lernförderung, den Sie bitte ausfüllen und im Sekretariat abgeben. Das Sekretariat organisiert die Teilnahme Ihres Kindes und informiert Sie, wann der Kurs stattfinden wird. Unser Kooperationspartner ist Intellego.
Schauen Sie in der Fundkiste unter der Holztreppe nach. Bei wertvollen Gegenständen fragen Sie im Sekretariat nach.
Egal, ob Sie ein Elternteil sind, studieren, ein Praktikum machen oder bei uns arbeiten möchten, wir freuen uns über Ihren Besuch. Bitte vereinbaren Sie im Sektariat einen Termin für eine Hospitation und/oder ein persönliches Gespräch.
Für das Frühgymnasium ab der 5. Klasse erfolgt die Anmeldung zu Beginn des 2. Schulhalbjahres der 4. Klasse. Bitten Sie nach den Herbstferien die Klassenlehrkraft um ein Beratungsgespräch.
Für die Anmeldung an die weiterführenden Schulen ab der 7. Klasse liegt der Anmeldezeitraum ebenfalls nach den Winterferien. Hier finden Beratungsgespräche mit der Klassenlehrkraft ab November statt. Für die Anmeldung an der Oberschule erhalten Sie eine Förderprognose und einen Anmeldebogen mit dem Zeugnis des 1. Schulhalbjahres.
Informieren Sie sich und lernen Sie uns kennen. Kommen Sie zum Tag der offenen Tür oder vereinbaren Sie jederzeit einen Termin zu einem Gespräch oder einer Hospitation im Sekretariat. Im September erhalten Sie Post von uns oder Ihrer Einzugsschule. Melden Sie während des Anmeldezeitraumes vor den Herbstferien Ihr Kind in Ihrer Einzugsschule an oder stellen Sie dort einen Umschulungsantrag auf Ihre Wunschschule. Nähere Infos finden Sie auch auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung.
Bitte vereinbaren Sie im Sekretariat einen Kennenlerntermin zwischen Ihnen, Ihrem Kind und der Schulleitung. Bringen Sie am besten die Zeugnisse Ihres Kindes mit. Gerne können Sie auch in den Klassen hospitieren. Anschließend vereinbaren wir einen Probezeitraum, um zu schauen, ob sich alle Beteiligten miteinander wohl fühlen. Erst dann wird in einem gemeinsamen Termin mit Ihnen, der Klassenlehrkraft und der Schulleitung über die Aufnahme entschieden.
Bitte informiern Sie rechtzeitig die Klassenlehrkraft. So bleibt den Kindern Zeit, sich angemessen voneinander zu verabschieden. Bitte füllen Sie im Sekretariat eine Umschulungskarte aus. Wir setzen und mit der neuen Schule in Verbindung, damit diese die Aufnahme Ihres Kindes bestätigt.
Bitte stellen Sie einen Urlaubsantrag bei der Klassenleitung. Das Formular erhalten Sie im Sekretariat. Die Klassenlehrkraft kann Ihr Kind bis zu 3 Tage lang beurlauben. Eine längere Beurlaubung genehmigt die Schulleitung. Wir stellen keine Beurlaubungen an Tagen aus, die direkt an die Ferien angrenzen. Bitte beachten Sie die AV Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht.
Ihr Kind benötigt ein ärtzliches Attest, das Sie bitte bei der Sportlehrkraft abgeben.
Bei einer Befreiung von vier Wochen bis zu einem Halbjahr beantragen Sie die Freistellung bitte bei der Schulleitung. Befreit werden kann aus gesundheitlichen Gründen.
Bitte besorgen Sie sich ein ensprechendes Antragsformular im Sekretariat. Für die Beschulung Ihres Kindes im Ausland müssen Sie einen Schulplatz schriftlich nachweisen. Der ausgefüllte Antrag wird über die Schulleitung an die zuständige Schulaufsicht weiter geleitet. Diese genehmigt die Beschulung.