Anmeldung der neuen Schulanfänger:innen
Wie alt muss mein Kind sein, um es für den Schulstart 2024/2025 anmelden zu können?
Bitte beachten Sie die Informationsbroschüre der Senatsveraltung zum Schulanfang.
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren
ist, wird es im Jahr 2022 eingeschult.
Ist Ihr
Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 31. März 2019
geboren, können Sie bei der Anmeldung die vorzeitige Aufnahme
in die Schule beantragen. Eine vorzeitige Aufnahme ist nur möglich, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat. Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht Ihres Bezirks.
Sie können die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr
beantragen, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Hierfür müssen Sie bei der Anmeldung einen Antrag stellen. Bitte fügen Sie diesem eine Stellungnahme der Kita bei. Für die Bewilligung des Antrages durch die Schulaufsicht muss bis Februar 2022 eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes erfolgen. Eine Rückstellung wird durch die Schulaufsicht des Bezirkes bewilligt. Dabei berücksichtigt sie die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder ggf. des SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum).
Wo und wann kann ich mein Kind anmelden?
Die Fanny-Hensel-Grundschule und die Clara-Grunwald-Grundschule verfügen über ein gemeinsames Einzugsgebiet. Sie haben die Wahl und können sich für eine der beiden Schulen entscheiden. Bitte gehen Sie dann auch zur Anmeldung an Ihre Wunschschule.
Die Anmeldung für die Fanny-Hensel-Grundschule
findet im Sekretariat
der Fanny-Hensel-Grundschule statt.
Der Anmeldezeitraum liegt vor den Herbstferien zwischen dem 09.10.2023 und dem 20.10.2023. Unser Sekretariat nimmt Ihre Anmeldung in dieser Zeit täglich von 8:00 - 13:30 Uhr
entgegen. Donnerstag, den 12.10.23 und 19.10.23
stehen wir Ihnen von 16:00 - 18:00 Uhr
zur Verfügung.Fanny-Hensel-Grundschule oder Clara-Grundwald-Grundschule?
In unserem Einzugsgebiet haben Sie die Wahl zwischen zwei Schulen. Bei der Anmeldung geben Sie bitte Ihre Erstwunschschule und Ihre Zweitwunschschule in unserem Einzugsgebiet an. Ihrem Kind ist auf jeden Fall ein Platz an einer unserer beiden Schulen sicher, wenn Sie keinen Umschulungsantrag in ein anderes Einzugsgebiet gestellt haben.
Ich möchte mein Kind an einer andere Grundschule in einem anderen Einzugsgebiet einschulen.
Die Schulanmeldung erfolgt trotzdem im Sekretariat Ihrer Einzugsschule - der Fanny-Hensel-Grundschule oder der Clara-Grunwald-Grundschule. Jedoch bringen Sie einen ausgefüllten Umschulungsantrag
mit. Dieser wird von unseren Sekretärinnen an das Schulamt weitergeleitet, das sich anschließend um Ihren Vorgang kümmern wird.
Welche Unterlagen benötige ich?
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
• Ihre eigenen Personalpapiere
• die Geburtsurkunde des Kindes und sonstige Personalpapiere des Kindes
• die ausgefüllten Schulvordrucke (Anmeldeformular, Wunschfolge Einzugsgebiet, Anmeldung Schularzt)
• Ihre eigenen Personalpapiere
• die Geburtsurkunde des Kindes und sonstige Personalpapiere des Kindes
• die ausgefüllten Schulvordrucke (Anmeldeformular, Wunschfolge Einzugsgebiet, Anmeldung Schularzt)
• Impfausweis bzw. Nachweis über die Masernimmunität Ihres Kindes
• ggf. Bescheinigungen über den Anspruch auf Sozialleitungen
• ggf. Bescheinigungen über den Anspruch auf Sozialleitungen
• ggf. den Umschulungsantrag
• Wenn Sie gerade aus dem Ausland in unser Einzugsgebiet gezogen sind, beachten Sie bitte folgende Unterlagen: Anmeldung Schularzt Zuzug.
Eine Schulanmeldung kann nur bei Vorlage vollständiger und ausgefüllter Unterlagen erfolgen.
Kann ich mein Kind schon für den Hort anmelden?
Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) Ihres Kindes beantragen Sie bitte bei der Anmeldung zur Schule. Die Formulare erhalten Sie in der Schule, im Jugendamt oder online unter www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/.
Der Antrag wird vom Jugendamt bearbeitet und muss dort spätestens drei Monate vor dem Beginn des Schuljahrs eingehen - egal an welcher Grundschule Ihr Kind zukünftig lernen wird. Ihr Kind kann von 13:30 bis 16:00 Uhr an der ergänzenden Förderung und Betreuung kostenfrei und ohne Bedarfsprüfung teilnehmen. Für die Zeiten vor dem Unterrichtsbeginn und nach 16:00 Uhr prüft das Jugendamt Ihren Bedarf. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über diesen Bedarf (z. B. Berufstätigkeit oder -ausbildung) bei.
Der Antrag wird vom Jugendamt bearbeitet und muss dort spätestens drei Monate vor dem Beginn des Schuljahrs eingehen - egal an welcher Grundschule Ihr Kind zukünftig lernen wird. Ihr Kind kann von 13:30 bis 16:00 Uhr an der ergänzenden Förderung und Betreuung kostenfrei und ohne Bedarfsprüfung teilnehmen. Für die Zeiten vor dem Unterrichtsbeginn und nach 16:00 Uhr prüft das Jugendamt Ihren Bedarf. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über diesen Bedarf (z. B. Berufstätigkeit oder -ausbildung) bei.
Die ergänzende Förderung und Betreuung ist für Sie in den ersten zwei Schuljahren kostenfrei.
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